Projekt:

Bauleitplanung für die Menschen in Nidda

Foto: G. Holle
Foto: G. Holle

 

Die Lebensqualität soll sich verbessern und die Umwelt soll wieder lebenswerter werden.
Wie hier 
zum Beispiel: Ein Blick auf die renaturierte Nidda von der Brücke der Neuen Straße 

 

Wichtige Aussagen im Baugesetzbuch: 

Eine Bauleitplanung ist nach § 1 Baugesetzbuch (BauGB) Aufgabe der Gemeinde.
In der Bauleitplanung wird der Rahmen bestimmt für die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke.
Es wird festgelegt, wo zum Beispiel Grundstücke als reine Wohngebiete, allgemeine Wohngebiete,
Mischgebiete, Gewerbe- oder Industriegebiete oder auch als Freiflächen genutzt werden dürfen. 

Die Ziele der Bauleitplanung sind die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt und der Schutz und
die Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen.

Die Bauleitplanung muss so konzipiert werden, dass vorhandene Konflikte möglichst gelöst werden und keine
neuen Konflikte ausgelöst werden.

Die Bauleitplanung wird rechtswirksam, wenn nicht innerhalb eines Jahres nach Amtsblattveröffentlichung

des Parlamentsbeschlusses dagegen geklagt wird.
Die Klage ist nur zulässig bei dem übergeordneten Verwaltungsgerichthof in Kassel. 
Wir haben unsere Klage fristgerecht Anfang April 2018 beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingereicht.

 

Eine rechtswirksame Bauleitplanung gilt quasi als kommunales Gesetz für Jahrzehnte.
Die heftigen Beeinträchtigungen und Konflikte in den letzten Jahrzehnten mit verschiedenen Betreiberfirmen haben uns die Augen geöffnet. Es ist genug: Wir handeln.

Stehen Sie nicht abseits: Es geht auch um Ihre Zukunft. 

Quelle: https://www.google.de/maps/place/Abellstra%C3%9Fe+63,+63667+Nidda/@50.4087107,8.998353,1649m/data=!3m1!1e3!4m5!3m4!1s0x47bce14f35e0e737:0xfe0025273548e234!8m2!3d50.40572!4d8.99395
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Ohne den Erfolg unserer Klage wird diese Planung für Jahrzehnte Bestand haben.
Wertverluste drohen den Hauseigentümern in der Kernstadt.

Gesundheitsgefahren belasten dann alle Menschen an 350 Tagen im Jahr.
Auch  eine  Woche Urlaub z. B. im Allgäu für 500 Euro wird die Menschen nicht entschädigen
für jahrelange Belastungen z. B. der Atemwege, Lunge  und Herz. Unser Ziel:

Durch eine sogenannte Normenkontroll-Klage die Nichtigkeit des Planbeschlusses herbeiführen.