Riesiges Reifenlager im Werksgelände

Bau- und Betriebsgenehmigung für ein riesiges Reifenlager in der ehemaligen Halle M

BINLE Nidda e. V. informiert über Baugenehmigung und mögliche Folgen

„Wir sind bestürzt, dass ohne öffentliche Ankündigung für die Bürger die Baugenehmigung für ein riesiges Reifen- und Felgenlager erfolgte. Der Bauantrag wurde von der Firma Weimer GmbH am 19. September 2018 gestellt und am 17. Oktober 218 genehmigt. Bereits im Januar 2019 wurde die Betriebsgenehmigung erteilt. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31. 12. 2020, bis Pläne für ein noch größeres Logistiklager vorliegen, so die Begründung im Bauantrag“ erläuterte Gerhard Wolf, Vorsitzender der BINLE Nidda e. V. - Bürgerinitiative für Lebensqualität in Nidda. „Man wartet die Klage unserer Bürgerinitiative vom April 2018 vor dem Verwaltungsgerichshof in Kassel nicht ab, die wir wegen mehrer Sach- und Rechtsmängel bei der übergeordneten Verwaltungsinstanz erhoben haben.“ Zwar informierte am 7. Februar 2019 Herr Uwe Ebert, damaliger Geschäftsführer der RR-Team GmbH, Laubach, drei Kernstadt-Mitglieder des BINLE-Vorstands im Cafe Rank, dass man die Absicht habe, als Mieter Reifen und Felgen zu lagern und Reifen auf Felgen zu montieren. Zielabsicht: 1,5 Millionen Reifen und Felgen pro Jahr. Nicht mitgeteilt hat Herr Ebert, dass längst eine Bau- und Betriebsgenehmigung vorliegt. Ohne Mengenbegrenzung. Von einem Feuerwehrmann erfuhr ich im Juni auf unserem Nachbarschaftsfest, dass bereits in der Halle M gearbeitet wird. Nach meiner schriftlichen Anfrage vom 17.6. 2019 an den Bürgermeister bestätigte das Bauamt am 1. 7. den Sachverhalt und verwies an die Bauaufsicht. Dort konnte ich als Kläger und berechtigter Anlieger und einem Brief unseres Anwalts Dirk Teßmer im September die Bauakte einsehen. Die übrigen direkten Anlieger in Abellstraße/Pflanzgarten wurden durch die Stadt nicht informiert. Logistiklager und Industriebetriebe mit Massen-Schwerlastverkehr werden seit Jahren fast ausschließlich in Autobahnnähe oder so geplant, dass der LKW-Verkehr nicht mitten durch eine Stadt führt . Die Bauleitplanung der Stadt Nidda für das 270.000 Quadratmeter große Gewerbegebiet hat dagegen keinerlei Verkehrsschätzungen vorgenommen. Die Folgen für die Menschen wurden nicht bewertet. Man nimmt für die nächsten Jahrzehnte jetzt schon erkannbare Konflikte billigend in Kauf. Dabei kennen wir heute besser als vor dreißig Jahren die Schäden durch Feinstaub (vor allem Atemwege) und Lärm (Herzinfarkte, Nerven). Die einzige Werksausfahrt presst den meisten LKW-Verkehr in die Kernstadt, trifft die Menschen dort stärker als die unmittelbaren Anlieger. Es wird Nidda als Wohnstandort zukünftig schaden. Aufgrund der zu erwartenden Verstopfung der Ludwigstraße/Bahnhofstraße wird sich der andere Verkehr vor allem durch die Beundestraße und die Leichthammerstraße neue Wege suchen. Man läßt die langfristigen Schädigungen ungeplant auf sich zukommen. Die Halle M hat eine Länge von 287 Metern. Sie ist 46 m breit und 16 m hoch. Genutzt wird eine Fläche von 13.376 Quadratmetern, d. h. ca ein Zehntel des Industriebebietes. Was passiert auf den noch nicht genutzten ca. 125.000 Quadratmetern des Industriegebietes ? In der Baugenehmigung fehlen Angaben zur Lagermenge völlig:Heute vielleicht 100.000 Reifen? Morgen 1,5 Millionen?, 2020 Drei Millionen Reifen oder mehr? Die Baugenehmigung lässt alles rechtlich offen, bindet die Betreiber nicht.. Von einer erhöhten Personaldichte wird nicht ausgegangen. Die sich im Gebäude befindlichen Personen beschränken sich ledigleich auf die Montage- und Logistikmitarbeiter     (ca. 5 – 10). In der Halle ist keine Montage vorgesehen. Es ist also davon auszugehen, dass Montagearbeiten gesondert auf dem Gelände vorgenommen werden. Aufgrund der heutigen Bauordnung in Verbindung mit der Industriebaurichtlinie wäre das Gebäude nur auf der Basis einer Brandlastberechnung (DIN 18 230) zu realisieren. Aufgrund der zeitlich begrenzten Nutzung und auf Basis der unterschiedlichen sowie nicht genau fassbaren Lagerbeständte (Anteil Reifen, Felgen, Kompletträder) wird auf eine Bewertung verzichtet. Eine Sprinkleranlage ist nicht vorhanden. Die Brandschutzgenemigung verzichtet auf Anwendung der heutigen Industriebaurichtlinie und erfolgt unter unbekannten Mengenannahmen. Nicht einmal eine notwendige Sprinkleranlage ist vorgesehen. Ein Übergreifen des Brandes wird nicht bewertet, dabei hängt die Halle M unmittelbar zusammen mit gewerblich genutzten Gebäuden bzw. sind nur wenige Meter voneinander in Windrichtung südwest entfernt. Dass angrenzend an das Werksgelände in Windrichtung Wohngebiete liegen, wurde nicht bewertet.. 60 dB (Dezibel) Lärm tags und 45 dB nachts gelten. Folgen eine Brandes oder Wasserschädigung für die anrenzende Nidda und das angrenzende Natura 2000 Gebiet am Orbes scheinen unwichtig. Gerhard Wolf, BINLE-Vorsitzender 0152 287 42 444 www.binle-nidda.website Nidda, 22. November 2019



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