Unser Verein:

Bürgerinitiative für Lebensqualität in Nidda e. V.

Foto: G. Holle
Foto: G. Holle

Bürgerinitiative für Lebensqualität in Nidda e. V.  (Kurzform: BINLE Nidda e. V. )

Wichtige Satzungsinhalte  unseres rechtsfähig im Vereinsregister eingetragenen Vereins:

  • Der Zweck des Vereins ist der Erhalt und die Verbesserung der Lebensqualität. Wir haben uns dem Schutz für
    Mensch und Umwelt verschrieben (im Sinne § 52, 2 der Abgabenordnung). Unsere Hauptaufgabe als verantwort-
    iche Bürger/innen ist es, mitzuwirken an der umwelt- und sozial verträglichen Stadtplanung und Bauleitplanung.
  • Wir beteiligen uns an der Willensbildung durch Veranstaltungen, Workshops, durch Stellungnahmen und Gutachten.
  •  Wir finanzieren Klagen z. B. von Anliegern mit, wenn nur diese klageberechtigt sind und stellvertretend unsere
    Vereinszwecke erfüllen.
  • Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Vereinszweck unterstützt. Der Mitglieds-
    beitrag beträgt 36 Euro im Jahr. Ein höherer freiwilliger Mitgliedsbeitrag Beitrag hilft,  die Klage- und Gerichts-                          kosten und für Gutachten  aufzubringen und im Sinne der Aufgaben zu handeln.
  • Die mindestens einmal jährlich stattfindende Mitgliederversammlung wählt jeweils für zwei Jahre den Vorstand.
    Und auch zwei Revisoren. Sie prüfen die zweckgerichtete Mittel- und Spendenverwendung, den Rechtshilfefonds.
  • Der  Vorstand besteht aus dem zeichnungsbeberechtigten 1. und 2. Vorsitzende/n, dem Finanzverantwortlichen, 
    der Schriftführerin sowie bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern.